DVS-Meetings 1-10
Meeting 1
Datum | 22.06.2010 |
Zeit | 13:30 - 16:30 |
Ort | BUD, Sizi 1 UG 01 |
Besprechungsleitung | MR, DR |
Protokollführung | MR, DR |
Teilnehmer
Vertreterinnen und Vertreter der Firmen und des Kantons |
Böhringer AG |
GRG Ingenieure AG |
Ingenieurbüro Märki AG |
Jauslin + Stebler, Ingenieure AG & Geocad AG |
Jermann, Ingenieure + Geometer AG |
Ingenieur- & Vermessungsbüro Peter Jäckle |
Stierli & Ruggli, Ingenieure + Raumplaner AG |
Sutter Ingenieur- und Planungsbüro AG |
Amt für Raumplanung, Abt. Ortsplanung |
Amt für Raumplanung, Abt. Rauminformation |
Themen 1
Voten, Diskussionspunkte
Einheitliche Darstellungsmodelle
Von den DVS wurde der Wunsch nach einer allgemein verbindlichen Darstellungsart geäussert.
RI kann und will keine verbindlichen Richtlinien aufstellen. RI kann allenfalls bei einer gemeinsamen Aktion der DVS mitwirken und Know How beitragen.
Sollte sich eine Arbeitsgrupppe von DVS und kantonalen Stellen herausbilden, würde die Abt. RI ihre Standards zur Verfügung stellen und eine Mitarbeit im Rahmen ihrer Ressourcen anbieten.
Von den meisten Teilnehmern würde ein solches Modell begrüsst, es herrschen allerdings erhebliche Bedenken betreffend die Akzeptanz bei den Auftraggebern/Gemeinden. Es könnte aber sein, dass die Mehrkosten, welche den Gemeinden aus einer massgeschneiderten Darstellung entstehen, die Argumente für „Sonderwünsche“ in Zukunft stark entkräften könnten.
Datenmodelle
Zu jedem Datenmodell soll ein Dokument „Erfassungshinweise und Konsistenzbedingungen“ erstellt werden. Das Dokument soll Aussagen über einen Minimalstandard bei Vorprüfungen enthalten.
Entgegen der vorherrschenden Meinung in den Stellungnahmen der Vernehmlassung „Entwurf Datenmodelle-Nutzungsplanung“, wurde von den DVS nun der Wunsch geäussert, doch nicht auf die Vorschläge der „Minimalen Datenmodelle“ des Bundes zu warten, sondern die wichtigsten Anpassungen schon jetzt vorzunehmen. Unter anderem wäre es äusserst hilfreich Kreisbögen und echte INTERLIS-Verknüpfungen schon jetzt einsetzen zu können.
RI wird einen Vorschlag für minimale Verbesserungen/Anpassungen machen und eine Schätzung liefern, wie gross der vom Kanton zu leistende Aufwand sein würde und ob RI genügend Ressourcen hätte, um diesem Wunsch nachzugehen. → Auftrag an RI
Umfassender Daten-Check
Alle Teilnehmer würden ein Check-Tool, das möglichst viele Bereiche (Topologie, Attribute, Relationen) abdeckt, sehr begrüssen!
Mögliche Lösungen wären:
Den InfoGrips-Service so ausbauen, dass ein umfassender Check durchgeführt wird.
Bei der Diskussion dieser Lösung tauchte die Frage auf, wer diese Dienstleistung finanzieren würde.
Eine Datenzusendung via zentrales Portal mit einem im Hintergrund laufenden Check-Service des Kantons (z.B. mit Hilfe von FME-Scripts).
Diese Variante hätte den Vorteil, dass erstens schon sehr viel eigenes Know How vorhanden ist und zweitens man auf veränderte Anforderungen, Verbesserungsvorschläge etc. schneller und flexibler reagieren könnte. Der Nachteil wäre, dass bei Knappheit der kantonalen Ressourcen (Manpower) die Reaktionszeit wiederum stark in Mitleidenschaft gezogen würde.
→ Thema für ein nächstes Meeting
Technische Weisungen
Detaillierte Beschreibung der Datenmodelle
Als dringende zusätzliche Anforderung an die technischen Weisungen wurde geäussert, dass diese eine detaillierte Beschreibung der Datenmodelle bzw. der Tabellen und vor allem der Attribute enthalten müssen. Dies sei nämlich für die DVS die verbindliche Vorgabe welche Daten aufgenommen und überprüft werden müssten.
Daraus liesse sich in der Folge vom Auftragnehmer ableiten, wie gross der Arbeitsaufwand bzw. Leistungen sein werden, die schliesslich dem Auftraggeber/Gemeinden wiederum in begründeter Weise in Rechnung gestellt werden könnten.
Archivierung
Meeting 2
Datum | 22.11.2011 |
Zeit | 08:00 - 11:30 |
Ort | BUD, Sizi 630, 6. Stock |
Besprechungsleitung | MR, DR |
Protokollführung | MR, DR |
Themen 2
Stand der Technischen Weisungen
Erfahrungsbericht DVS und ARP
Datenmodellanpassungen
Terminplan, weitereres Vorgehen
Varia
Technischen Weisungen
Die Zusammenstellung der Auswertung wird abgegeben.
Datenmodellbeschreibung : Die Datenmodellbeschreibungen und die Kommentare der INTERLIS-Datenmodelle werden überarbeitet.
Checkservice : der Checkservice muss noch angepasst werden. Es wird je nach Datenmodell unterschiedlich lange dauern. Es sollen die Datenmodellanpassungen aufgrund des minimal Datenmodell des Bundes abgewartet werden.
Bestätigung Übereinstimmung: im signierten PDF sollte eine eindeutige Plannummer enthalten sein, auf die sich die Bestätigung bezieht. Ausserdem sollte im signierten PDF die INTERLIS-Datei enthalten sein, aufgrund derer der Plan erstellt wurde. Das ARP erarbeitet einen Vorschlag füreinen „Fixtext“.
Archivierung: es laufen zur Zeit einige Überlegungen und Projekte (Das gemeinsame Projekt des Bundesarchivs und der Landestopografie zur Archivierung der GIS-Daten nach Bundesrecht) bezüglich der Archivierung. Diese Resultate sind abzuwarten (2-3 Jahre), bis dahin soll eine Zwischenlösung den Resultaten nicht zuwiderhandeln. Als Zwischenlösung soll jede Änderung archiviert werden. Das INTERLIS-1 Format wird als archivwürdig angesehen. Seitens DVS wird der Hinweis auf die Datensicherungsverordnung des SNV gemacht.
Erfahrungsbericht DVS und ARP
Fragen
Datenübernahme: Sobald die DVS die Daten übernommen hat und die Nachführungstätigkeit aufgenommen hat, erfolgt eine Bestätigung der DVS an das ARP über den Beginn der Nachführungstätigkeit.
Die Datenübernahme erfolgt terminlich nach Wunsch der DVS. Vorgängig kann auf Wunsch der DVS die Datenqualität durch das ARP geprüft und evtl. bereinigt werden. Diese Dienstleistung des ARP wird voraussichtlich bis Ende 2012 gewährt. Bereinigungen sind nicht nötig wenn Revisionen anstehen. Ansonsten finden i.d.R. bei Mutationen allfällige Bereinigungen statt. Solange keine DVS bekannt ist, kann das ARP eingenständig Bereinigungen durchführen. Ist eine DVS bekannt, hat aber die Daten noch nicht bezogen, kann das ARP nach Rücksprache mit der DVS Bereinigungen vornehmen. Nach Beginn der Nachführungstätigkeit nimmt das ARP keine Bereinigungen und keine Anpassungen mehr vor. Das ARP hofft, dass die Nachführungstätigkeit in allen Gemeinden durch die DVS bis Ende 2012 bestätigt ist.
Technische Anpassungen: Technische Anpassungen sind im Einzelfall zu beurteilen. Die Fälle (Sammelsurium) werden von den DVS an RI gemeldet. RI sammelt die Anfragen und beantwortet diese bilateral und im DokuWiki
Dem Genehmigungsantrag an den Regierungsrat müssen keine Geodaten beigelegt werden. Aber die Bestätigung über die Übereinstimmung muss enthalten sein.
Flussdiagramm: Der Pfeil bei Nein wenn die Übereinstimmung nicht OK ist wirft Fragen auf.
Erläuterung: die Pfeile symbolisieren teils den Ablauf der Arbeiten teils den Fluss der Daten.
→ Es wird nichts geändert. Das Planungsbüro wurde bewusst weggelassen.
Haftung: die Frage wurde gestellt, ob die DVS auch für Fehler von Daten, welche sie vom Kanton übernommen hat, haftet !
→Man ist sich allgemein einig, dass immer noch der unterschriebene Papierplan das rechtsgültige Dokument ist und nicht die digitalen Daten. Ein Haftung auf der Basis der digitalen Daten ist also nicht möglich.
Bestätigung: ARP/RI wird eine Muster eines Planes mit einer Bestätigungstext-Vorlage erstellen und zur Verfügung stellen.
Datenmodellanpassungen
Es wurde gewünscht Anpassungen von Bögen und echten Verknüpfungen umzusetzen. Die Umsetzung von Bögen wird durch das ARP zugelassen. Die DVS sind damit einverstanden und wünschen dies umgehend umzusetzten.
Das minimal DB Bund Nutzungsplanung wird voraussichtlich per 1.1.2012 in Kraft gesetzt. Anschliessend müssen die kantonalen Modelle angepasst werden. Die Kosten sind durch die Gemeinden zu tragen (GeoVO § 15). Die DVS werden wiederum in die Datenmodellanpassungen einbezogen. Es wird angeregt die Historisierung und die Möglichkeit den aktuellen Zustand und den rechtsgültigen Zustand im Datenmodell abzubilden.
Terminplan, weitereres Vorgehen
Bis die Technischen Weisungen, die Datenmodellbeschreibungen, die Datenmodellanpassungen an das minimal Datenmodell Nutzungsplanung (mDM NP
) und der Checkservice erstellt sind gilt im Minimum die Übergangsfrist für bestehende Daten wo nicht alles gefordert und nicht alles erbracht werden kann.
Aufgabe | Bearbeitung | in Kraft | Übergangsfrist |
Technische Weisung | bis Mitte Feb. 2012 | 01.03.2012 | 31.12.2012 |
Datenmodellbeschreibung | Dez. 2011 | 01.01.2012 | - |
Datenmodellanpassung an mDM NP | bis Juli 2012 | 01.09.2012 | 31.12.2016 |
Checkservice | bis Dez. 2012 | 01.01.2013 | 31.12.2016 |
LV03 → LV95 | Herbst 2012 | 01.12.2012 | 31.12.2020 |
ÖREB Teilbetrieb | 2013 | 01.01.2014 | 31.12.2019 |
ÖREB Vollbetrieb | 01.01.2016 | 01.01.2020 | - |
Für neue Planungen gelten die neuen Bestimmungen! Der Checkservice ist abhängig von den Datenmodellanpassungen.
Varia
Die Veröffentlichung des Planarchivs soll für die DVS im 1. Quartal 2012 erfolgen.
Werkzeuge: FME-Skripte werden zur Verfügung gestellt. Die Skripte werden als Dienstleistung durch das ARP ausgeführt. Die Logik ist in den Konsistenzbedingungen beschrieben.
Fragen
Zuständigkeiten der DVS: Es wird gewünscht einen
Plan mit den zuständigen DVS zu veröffentlichen.
Meeting 3
Datum | 13.09.2012 |
Zeit | 08:00 - 11:30 |
Ort | BUD SiZi 630 |
Besprechungsleitung | MR, DR |
Protokollführung | MR, DR |
Themen 3
Erfahrungsbericht DVS und ARP
Der Ablauf gemäss techn Weisung, das die Bestätigung der Übereinstimmung via Gemeinde mit den Genehmigungsakten an das ARP gelangen wird begrüsst bzw. erwünscht.
PLAV-MAPS wird kurz erläutert
Die Zusammenarbeit funktioniert gut
Datenmodellanpassungen
Termine
Datenmodelle
Lärm-Empfindlichkeiststufen LES in Vernehmlassung
Rahmennutzungsplanung RNP (Zonenplan und Teilzonenplan) bearbeiten und dann in Vernehmlassung
RNP und LES gleichzeitig in Bebtrieb nehmen.
nach Gesetz muss bis Dezember 2016 Umstellung erfolgt sein
Checkservice
Varia
Meeting 4
Datum | 03.09.2013 |
Zeit | 09:00 - 12:00 |
Ort | BUD SiZi 630 |
Besprechungsleitung | MR, DR |
Protokollführung | MR, DR |
Themen 4
Umsetzung Naturgefahrenkarte
Zone mit Quartierplanpflicht
Stand Datenmodellanpassung an mGDB
LES (Historisierung, Mutationsdatensatz, ILI2.3)Vernehmlassung und anschliessend DM-NP
Info: Datenmodell AV Topic Baulinie angepasst, Ende September zur Verfügung, Bsp. der Konvertierung
Info: Standardisierung INTERLIS 2 bzw. 1.1 wird nicht weiterverfolgt
Datenmodell Zonenplan
Das ARP erarbeitet einen Vorschlag für zwei Varianten mit Vor-/Nachteilen zum jetzigen Status
Damit auf Dezember 2016 auf das Bundesmodell umgestellt werden kann, bzw. in das Bundesmodell Daten abgegeben werden können, sollte das „neue“ Datenmodell BL im Sommer/Herbst 2014 vorliegen!
Erfahrungsaustausch
Die Zusammenarbeit funktioniert generell gut.
RI bittet, die Fristen einzuhalten und die Geodaten möglichst 3 Wochen nach der Genehmigung an das ARP abzugeben.
Erinnerung: Nicht-Genehmigungen etc. werden durch die DVS in die Geodaten eingepflegt.
Varia
Es ist für RI hilfreich, wenn die DVSs die Wahrung des „Nachführungs-Know How“, z.B. bei MitarbeiterInnenwechsel, sicherstellt. In Notfällen ist RI auch bereit, vor Ort einen halben Tag Unterstützung/Schulung zu leisten.
RI bittet die DVSs nochmals, Datenübernahmen schriftlich zu bestätigen.
Meeting 5
Datum | 26.11.2014 |
Zeit | 09:00 - 12:00 |
Ort | BUD SiZi 630 |
Besprechungsleitung | MR, DR |
Protokollführung | MR, DR |
Themen 5
Orientierender Planinhalt
Datenmodell LES
Datenmodell BSP
Erfahrungsaustausch
Verschiedenes
Orientierender Planinhalt
Ziel
Redundanzen vermeiden
falsch-Interpretationen vermeiden
falsche und unvollständige Inhalte vermeiden
Arbeitsaufwand reduzieren
Dokumentation
Bemerkungen, Kommentare, Wünsche
Layer welche in Zukunft zur Darstellung der orientierenden Inhalte benötigt werden, müssen über den GeoShop bezogen werden können. Es darf nicht sein, dass die DVS diese Daten einzeln bei verschiedenen Dienststellen des Kanton beschaffen müssen.
Datenmodell LES
Ziele
Dokumentation
Weiteres Vorgehen
Vernehmlassung bei den DVS, Planungsbüros, Geometer, etc. analog 2011
Anpassung DM aufgrund der Rückmeldungen
Pilotbetrieb mit Umwandlung ins mGDM
-
Planung der Übergangsfrist
In Kraftsetzung
Die Umsetzung des DM LES soll zusammen mit dem DM Nutzungsplanung erfolgen
Datenmodell BSP
Das Datenmodell BSP des ARP soll durch das Datenmodell der amtlichen Vermessung Topic Baulinien ersetzt werden. Daher besteht der Wunsch in Zukunft die Geodaten von Bau- und Strassenlinienplänen im Datenmodell der amtlichen Vermessung abzugeben bei Genehmigungen.
Offizielles Datenmodell für LV95 gibt es nicht, da das Datenmodell der amtlichen Vermessung benutzt werden soll
Dokumentation
Erfahrungsaustausch
Kleinere Mutationen sind für die Gemeinden tendenziel teurer geworden.
Gemeinden sollen möglichst durch das ARP bei Anpassungen und Änderungen informiert werden. Im Bezug auf die Datenmodellanpassung LES ist dies so vorgesehen.
Zur Bauzonenstatistik
Nach Aussage der DVS besuchen und instruieren die MitarbeiterInnen der Abt. KP nur Gemeinden ab 1'000 Einwohner. Diese bringe es mit sich, dass kleine Gemeinden, welche sowiso nicht über genügend Manpower und Know How verfügen, nicht mehr in der Lage seien, den Anforderungen der jährlichen Bauzonenstatisik nachzukommen. Eine mögliche Lösung wäre, diese Aufgabe ebenfalls den zuständigen DVS zu übertragen. Daraus entsteht der Wunsch der DVS ebenfalls von der Abt. KP eine Instruktion in das Bauzonenstatistik-Tool zu erhalten.
Verschiedenes
Meeting 6
Datum | 20.11.2015 |
Zeit | 09:00 - 12:00 |
Ort | BUD SiZi 630 |
Besprechungsleitung | MR, DR |
Protokollführung | MR, DR |
Themen 6
ÖREB-Kataster
Datenmodell LES
Nachführungen der Geodaten ohne Inventarnummer
Erfahrungsaustausch
Verschiedenes
ÖREB-Kataster
Datenmodell LES
-
Die Information der Gemeinde war nötig, hat aber zu vielen Fragen geführt.
Die Umsetzung ist sportlich, soll aber trotzdem als Ziel verfolgt werden.
Die Umsetzung nimmt Rücksicht auf die AV93 3. Etappe
Nachführungen der Geodaten ohne Inventarnummer
Erfahrungsaustausch
Verschiedenes
Vorstellung des DVS-DokuWiki mit den wichtigsten Inhalten als Auffrischung.
Der Checkservice von Infogrips steht ab nächstem Jahr nicht mehr zur Verfügung.
Datenkontrollen sollen bis Ende 2015 an die DVS in Form von FME-Workbenches abgegeben werden. Diese sollen den Checkservice ersetzten und zusätzliche Checks abdecken.
-
Nachführungsreglement
Das Nachführungsreglement wird spätestens mit dem ÖREB-Kataster ein wichtiger Bestandteil der Datenlieferung zu den Geodaten bei Anpassungen (Mutationen) von kommunalen Nutzungsplanungen.
Daher sollen auch die Nachführungsreglemente von den DVS geliefert werden. Dies bedingt eine Information der Gemeinden, dass die DVS diese Arbeit vornehmen müssen und dass die DVS auch bei reinen Reglementsmutationen in den Prozess involviert werden.
Das ARP überlässt den DVS die vom ARP erstellten Nachführungsexemplare.
PLAV-Maps
Termin 7. DVS-Meeting
Meeting 7
Datum | 18.11.2016 |
Zeit | 09:00 - 12:00 |
Ort | BUD SiZi 630 |
Besprechungsleitung | MR, DR |
Protokollführung | MR, DR |
Themen 7
ÖREB-Kataster
Datenmodell RNP + KNP + LES
Datenmodell BSP
Erfahrungsaustausch
Verschiedenes
ÖREB-Kataster
Datenmodell RNP + KNP + LES
Datenmodell BSP
-
Die neue geplante Regelung bezüglich der Zuständigkeit der Baulinien mit einer Datenverwaltungsstelle Baulinien wird mit einem Votum begrüsst und mit zwei Voten als „unschön“ bezeichnet.
Eine Stellungnahme durch die DVS an den neuen Datenmodellen ist erwünscht.
Erfahrungsaustausch
Runder Tisch Baulinien
Die Sitzung „Runder Tisch Baulinien“ findet am 09.12.2016 statt.
Die Ergebnisse aus dieser Sitzung werden den DVS mitgeteilt.
siehe auch Thema Nr. 3 Nachführungen der Geodaten ohne Inventarnummer des 6. DVS-Meeting
Erwägungen
Datencheck
Verschiedenes
Termin 8. DVS-Meeting
Meeting 8
Datum | 17.11.2017 |
Zeit | 09:00 - 12:00 |
Ort | BUD SiZi 630 |
Besprechungsleitung | MR |
Protokollführung | MR |
Themen 8
Begrüssung
ÖREB-Kataster Überblick
Migration Baulinien
Infogrips Checkservice
Erfahrungsaustausch
Verschiedenes
ÖREB-Kataster Überblick
Bestätigung gemäss Art. 5 Abs. 2 ÖREBKV
Das AGI stellt eine Vorlage zur Verfügung. Der genau Dateiname wird noch abgeglichen.
Migration Baulinien
Infogrips Checkservice
Bereitstelltung
⇒ Der Dateiname wird gemäss Präsentation festgelegt werden, aber er muss noch mit dem AGI bezüglich dem Dateinamen der ÖREB-Bestätigung abgeglichen werden.
Bei der Überarbeitung der technischen Weisungen werden neu auch die Nachführungsreglemente behandelt werden. Die technischen Weisungen gemäs § 3a RBV sind mit den technischen Weisungen aufgrund der zukünftigen KÖREBKV abzugleichen.
LES
Gemäss Datenmodellbeschreibung gilt im Moment:
Aufgrund dieses Grundsatzes kann ein „Loch“ (z.B. Waldfläche) entstehen und dadurch einen Fehler im Checkservice hervorrufen.
Daher wird der Grundsatz folgendermassen angepasst:
Für Grundzonen Wald, Bahn, Strassen und Gewässer kann auf eine Erfassung verzichtet werden. Zur Sicherstellung einer gültigen Topologie, sind aber in Einzelfällen Geometrien von Lärmempfindlichkeitsstufen („keine ES“) zu erfassen.
Nutzungsplanung kommunal
In der Ebene Grundzone kann es „Löcher“ aufgrund von Sondernutzungsplänen haben. Diese führen zu einem Fehler im Checkservice.
Erfahrungsaustausch
LexLink-Listen wurden als zweckmässig beurteilt.
Die Geometrieanpassung wird grundsätzlich begrüsst.
Bei den Sondernutzungsplänen ist nur der aktuellste Beschluss zu führen.
Bei fehlender Zonensystematik ist mit dem ARP eine Lösung zu suchen.
Verschiedenes
Termin 9. + 10. DVS-Meeting
Meeting 9
Datum | 08.06.2018 |
Zeit | 09:00 - 12:00 |
Ort | ARP SiZi Villa Scholer |
Besprechungsleitung | MR |
Protokollführung | MR |
Themen 9
Begrüssung
ÖREB-Kataster Überblick
Erfahrungsaustausch
Verschiedenes
ÖREB-Kataster Überblick
Erfahrungsaustausch
Datenmodell Strassennetzplan
Häufigkeit DVS-Meeting
Revisionen von Bau- und Strassenlinienplänen
LES - Aufstufungen
Verschiedenes
Meeting 10
Datum | 16.11.2018 |
Zeit | 09:00 - 12:00 |
Ort | BUD SiZi 630 Rheinstrasse 29 |
Besprechungsleitung | MR |
Themen 10
Begrüssung
Rückblick
Stand ÖREB-Kataster
Erfahrungen aus der Praxis
Verschiedenes
Rückblick
Stand ÖREB-Kataster
Erfahrungen aus der Praxis
Verschiedenes
Termin nächstes DVS-Meeting: 15.11.2019
Nationale Baulinien werden vom Bund geliefert. Erste Datenlieferung hat das AGI erhalten. Ab Ende Januar 2019 werden die nationalen Baulinien voraussichtlich als Geodienste zur Verfügung stehen.