DVS-Meetings 1-10

Datum 22.06.2010
Zeit 13:30 - 16:30
Ort BUD, Sizi 1 UG 01
Besprechungsleitung MR, DR
Protokollführung MR, DR

Teilnehmer

Vertreterinnen und Vertreter der Firmen und des Kantons
Böhringer AG
GRG Ingenieure AG
Ingenieurbüro Märki AG
Jauslin + Stebler, Ingenieure AG & Geocad AG
Jermann, Ingenieure + Geometer AG
Ingenieur- & Vermessungsbüro Peter Jäckle
Stierli & Ruggli, Ingenieure + Raumplaner AG
Sutter Ingenieur- und Planungsbüro AG
Amt für Raumplanung, Abt. Ortsplanung
Amt für Raumplanung, Abt. Rauminformation

Themen 1

  • Infos seitens der Abteilung Rauminformation
  • neuer Ablauf gemäss RBV
  • Stand der Technischen Weisungen
  • Diskussion
  • weiteres Vorgehen

Voten, Diskussionspunkte

Einheitliche Darstellungsmodelle

  • Von den DVS wurde der Wunsch nach einer allgemein verbindlichen Darstellungsart geäussert.
  • RI kann und will keine verbindlichen Richtlinien aufstellen. RI kann allenfalls bei einer gemeinsamen Aktion der DVS mitwirken und Know How beitragen.
  • Sollte sich eine Arbeitsgrupppe von DVS und kantonalen Stellen herausbilden, würde die Abt. RI ihre Standards zur Verfügung stellen und eine Mitarbeit im Rahmen ihrer Ressourcen anbieten.
  • Von den meisten Teilnehmern würde ein solches Modell begrüsst, es herrschen allerdings erhebliche Bedenken betreffend die Akzeptanz bei den Auftraggebern/Gemeinden. Es könnte aber sein, dass die Mehrkosten, welche den Gemeinden aus einer massgeschneiderten Darstellung entstehen, die Argumente für „Sonderwünsche“ in Zukunft stark entkräften könnten.

Datenmodelle

  • Zu jedem Datenmodell soll ein Dokument „Erfassungshinweise und Konsistenzbedingungen“ erstellt werden. Das Dokument soll Aussagen über einen Minimalstandard bei Vorprüfungen enthalten.
  • Entgegen der vorherrschenden Meinung in den Stellungnahmen der Vernehmlassung „Entwurf Datenmodelle-Nutzungsplanung“, wurde von den DVS nun der Wunsch geäussert, doch nicht auf die Vorschläge der „Minimalen Datenmodelle“ des Bundes zu warten, sondern die wichtigsten Anpassungen schon jetzt vorzunehmen. Unter anderem wäre es äusserst hilfreich Kreisbögen und echte INTERLIS-Verknüpfungen schon jetzt einsetzen zu können.
  • RI wird einen Vorschlag für minimale Verbesserungen/Anpassungen machen und eine Schätzung liefern, wie gross der vom Kanton zu leistende Aufwand sein würde und ob RI genügend Ressourcen hätte, um diesem Wunsch nachzugehen. → Auftrag an RI

Umfassender Daten-Check

  • Alle Teilnehmer würden ein Check-Tool, das möglichst viele Bereiche (Topologie, Attribute, Relationen) abdeckt, sehr begrüssen!
    Mögliche Lösungen wären:
    • Den InfoGrips-Service so ausbauen, dass ein umfassender Check durchgeführt wird.
      Bei der Diskussion dieser Lösung tauchte die Frage auf, wer diese Dienstleistung finanzieren würde.
    • Eine Datenzusendung via zentrales Portal mit einem im Hintergrund laufenden Check-Service des Kantons (z.B. mit Hilfe von FME-Scripts).
      Diese Variante hätte den Vorteil, dass erstens schon sehr viel eigenes Know How vorhanden ist und zweitens man auf veränderte Anforderungen, Verbesserungsvorschläge etc. schneller und flexibler reagieren könnte. Der Nachteil wäre, dass bei Knappheit der kantonalen Ressourcen (Manpower) die Reaktionszeit wiederum stark in Mitleidenschaft gezogen würde.
    • → Thema für ein nächstes Meeting

Technische Weisungen

Detaillierte Beschreibung der Datenmodelle
  • Als dringende zusätzliche Anforderung an die technischen Weisungen wurde geäussert, dass diese eine detaillierte Beschreibung der Datenmodelle bzw. der Tabellen und vor allem der Attribute enthalten müssen. Dies sei nämlich für die DVS die verbindliche Vorgabe welche Daten aufgenommen und überprüft werden müssten.
    Daraus liesse sich in der Folge vom Auftragnehmer ableiten, wie gross der Arbeitsaufwand bzw. Leistungen sein werden, die schliesslich dem Auftraggeber/Gemeinden wiederum in begründeter Weise in Rechnung gestellt werden könnten.

Archivierung

  • Die DVS wünschen sich, dass die Archivierung in den technischen Weisungen genau beschrieben wird.
Datum 22.11.2011
Zeit 08:00 - 11:30
Ort BUD, Sizi 630, 6. Stock
Besprechungsleitung MR, DR
Protokollführung MR, DR

Themen 2

  • Stand der Technischen Weisungen
  • Erfahrungsbericht DVS und ARP
  • Datenmodellanpassungen
  • Terminplan, weitereres Vorgehen
  • Varia

Technischen Weisungen

Die Zusammenstellung der Auswertung wird abgegeben.

  • Datenmodellbeschreibung : Die Datenmodellbeschreibungen und die Kommentare der INTERLIS-Datenmodelle werden überarbeitet.
  • Checkservice : der Checkservice muss noch angepasst werden. Es wird je nach Datenmodell unterschiedlich lange dauern. Es sollen die Datenmodellanpassungen aufgrund des minimal Datenmodell des Bundes abgewartet werden.
  • Bestätigung Übereinstimmung: im signierten PDF sollte eine eindeutige Plannummer enthalten sein, auf die sich die Bestätigung bezieht. Ausserdem sollte im signierten PDF die INTERLIS-Datei enthalten sein, aufgrund derer der Plan erstellt wurde. Das ARP erarbeitet einen Vorschlag füreinen „Fixtext“.
  • Archivierung: es laufen zur Zeit einige Überlegungen und Projekte (Das gemeinsame Projekt des Bundesarchivs und der Landestopografie zur Archivierung der GIS-Daten nach Bundesrecht) bezüglich der Archivierung. Diese Resultate sind abzuwarten (2-3 Jahre), bis dahin soll eine Zwischenlösung den Resultaten nicht zuwiderhandeln. Als Zwischenlösung soll jede Änderung archiviert werden. Das INTERLIS-1 Format wird als archivwürdig angesehen. Seitens DVS wird der Hinweis auf die Datensicherungsverordnung des SNV gemacht.

Erfahrungsbericht DVS und ARP

Fragen
  • Datenübernahme: Sobald die DVS die Daten übernommen hat und die Nachführungstätigkeit aufgenommen hat, erfolgt eine Bestätigung der DVS an das ARP über den Beginn der Nachführungstätigkeit.
    Die Datenübernahme erfolgt terminlich nach Wunsch der DVS. Vorgängig kann auf Wunsch der DVS die Datenqualität durch das ARP geprüft und evtl. bereinigt werden. Diese Dienstleistung des ARP wird voraussichtlich bis Ende 2012 gewährt. Bereinigungen sind nicht nötig wenn Revisionen anstehen. Ansonsten finden i.d.R. bei Mutationen allfällige Bereinigungen statt. Solange keine DVS bekannt ist, kann das ARP eingenständig Bereinigungen durchführen. Ist eine DVS bekannt, hat aber die Daten noch nicht bezogen, kann das ARP nach Rücksprache mit der DVS Bereinigungen vornehmen. Nach Beginn der Nachführungstätigkeit nimmt das ARP keine Bereinigungen und keine Anpassungen mehr vor. Das ARP hofft, dass die Nachführungstätigkeit in allen Gemeinden durch die DVS bis Ende 2012 bestätigt ist.
  • Technische Anpassungen: Technische Anpassungen sind im Einzelfall zu beurteilen. Die Fälle (Sammelsurium) werden von den DVS an RI gemeldet. RI sammelt die Anfragen und beantwortet diese bilateral und im DokuWiki
  • Dem Genehmigungsantrag an den Regierungsrat müssen keine Geodaten beigelegt werden. Aber die Bestätigung über die Übereinstimmung muss enthalten sein.
  • Flussdiagramm: Der Pfeil bei Nein wenn die Übereinstimmung nicht OK ist wirft Fragen auf.
    Erläuterung: die Pfeile symbolisieren teils den Ablauf der Arbeiten teils den Fluss der Daten.
    → Es wird nichts geändert. Das Planungsbüro wurde bewusst weggelassen.
  • Haftung: die Frage wurde gestellt, ob die DVS auch für Fehler von Daten, welche sie vom Kanton übernommen hat, haftet !
    →Man ist sich allgemein einig, dass immer noch der unterschriebene Papierplan das rechtsgültige Dokument ist und nicht die digitalen Daten. Ein Haftung auf der Basis der digitalen Daten ist also nicht möglich.
  • Bestätigung: ARP/RI wird eine Muster eines Planes mit einer Bestätigungstext-Vorlage erstellen und zur Verfügung stellen.

Datenmodellanpassungen

  • Es wurde gewünscht Anpassungen von Bögen und echten Verknüpfungen umzusetzen. Die Umsetzung von Bögen wird durch das ARP zugelassen. Die DVS sind damit einverstanden und wünschen dies umgehend umzusetzten.
  • Das minimal DB Bund Nutzungsplanung wird voraussichtlich per 1.1.2012 in Kraft gesetzt. Anschliessend müssen die kantonalen Modelle angepasst werden. Die Kosten sind durch die Gemeinden zu tragen (GeoVO § 15). Die DVS werden wiederum in die Datenmodellanpassungen einbezogen. Es wird angeregt die Historisierung und die Möglichkeit den aktuellen Zustand und den rechtsgültigen Zustand im Datenmodell abzubilden.

Terminplan, weitereres Vorgehen

  • Bis die Technischen Weisungen, die Datenmodellbeschreibungen, die Datenmodellanpassungen an das minimal Datenmodell Nutzungsplanung (mDM NP ) und der Checkservice erstellt sind gilt im Minimum die Übergangsfrist für bestehende Daten wo nicht alles gefordert und nicht alles erbracht werden kann.
Aufgabe Bearbeitung in Kraft Übergangsfrist
Technische Weisung bis Mitte Feb. 2012 01.03.2012 31.12.2012
Datenmodellbeschreibung Dez. 2011 01.01.2012 -
Datenmodellanpassung an mDM NP bis Juli 2012 01.09.2012 31.12.2016
Checkservice bis Dez. 2012 01.01.2013 31.12.2016
LV03 → LV95 Herbst 2012 01.12.2012 31.12.2020
ÖREB Teilbetrieb 2013 01.01.2014 31.12.2019
ÖREB Vollbetrieb 01.01.2016 01.01.2020 -

Für neue Planungen gelten die neuen Bestimmungen! Der Checkservice ist abhängig von den Datenmodellanpassungen.

Varia

  • Die Veröffentlichung des Planarchivs soll für die DVS im 1. Quartal 2012 erfolgen.
  • Werkzeuge: FME-Skripte werden zur Verfügung gestellt. Die Skripte werden als Dienstleistung durch das ARP ausgeführt. Die Logik ist in den Konsistenzbedingungen beschrieben.
Fragen
  • Zuständigkeiten der DVS: Es wird gewünscht einen Plan mit den zuständigen DVS zu veröffentlichen.
Datum 13.09.2012
Zeit 08:00 - 11:30
Ort BUD SiZi 630
Besprechungsleitung MR, DR
Protokollführung MR, DR

Themen 3

  1. Erfahrungsbericht DVS und ARP
    • Der Ablauf gemäss techn Weisung, das die Bestätigung der Übereinstimmung via Gemeinde mit den Genehmigungsakten an das ARP gelangen wird begrüsst bzw. erwünscht.
    • PLAV-MAPS wird kurz erläutert
    • Die Zusammenarbeit funktioniert gut
  2. Datenmodellanpassungen
  3. Termine
    • Datenmodelle
      • Lärm-Empfindlichkeiststufen LES in Vernehmlassung
      • Rahmennutzungsplanung RNP (Zonenplan und Teilzonenplan) bearbeiten und dann in Vernehmlassung
      • RNP und LES gleichzeitig in Bebtrieb nehmen.
      • nach Gesetz muss bis Dezember 2016 Umstellung erfolgt sein
    • Checkservice
  4. Varia
  • Transformation LV03 → LV95
    • Ziel möglichst bald umstellen
    • bis 2016 muss nach Gesetz umgestellt werden
    • Datenmodelle werden im Internet veröffentlicht
  • Beispiel Strassenlinien und Grenzmutation
Datum 03.09.2013
Zeit 09:00 - 12:00
Ort BUD SiZi 630
Besprechungsleitung MR, DR
Protokollführung MR, DR

Themen 4

  1. Umsetzung Naturgefahrenkarte
  2. Zone mit Quartierplanpflicht
    • Grundsatz: Zonen mit Quartierplanpflicht sind als Grundnutzungen zu erfassen
    • Weiteres Vorgehen:
      • Das ARP erstellt ein Merkblatt (Beschreibung und Umsetzung), welches bei den DVS zur Stellungnahme abgegeben wird.
      • Es besteht die Gefahr, dass der Benutzer verwirrt wird durch die Zweckbestimmung und noch andere Nutzungsarten möglich wären. → Abklärung des Sachverhaltes durch das ARP
      • Gemäss Stierli-Ruggli wird z.T. die „Quartierplanpflicht“ als überlagendes Element von den Gemeinden dort eingesetzt, wo erst bei einer Überbauung von mehreren Parzellen zusammen eine solche nötig würde. Solange jeder Grundbesitzer seine Neu-/Umbauten innerhalb der geltenden Grundnutzung plant ist ein Quartieplan in diesen Fällen nicht zwingend. → „Quartierplanpflicht“ quasi als Empfehlung → Stierli-Ruggli wird dem ARP einige Beispiele zukommen lassen.
  3. Stand Datenmodellanpassung an mGDB
    • LES (Historisierung, Mutationsdatensatz, ILI2.3)Vernehmlassung und anschliessend DM-NP
      • Vernehmlassung des DM bei den DVS mit Testdatensatz
      • Brief an die Gemeinden zur Information (mit Übergangsfristen)
    • Info: Datenmodell AV Topic Baulinie angepasst, Ende September zur Verfügung, Bsp. der Konvertierung
      • Mit der Umstellung wird vom 1. Oktober an begonnen. Innerhalb von 4 Wochen werden alle Gemeinden auf das neue Datenmodell umgestellt sein. Nach 2 Wochen werden nur noch Datensätze im neuen Datenmodell angenommen und die Datenbank gdwh wird umgestellt. Die AV bleibt bis 2016 als INTERLIS Version 1 bestehen.
      • Das Datenmodell Bau- und Strassenlinienplan des ARP wird durch das Datenmodell der AV schrittweise ersetzt. In Zukunft wird nur noch das Datenmodell der AV verwendet. Deshalb ist die Transformation nur einseitig. anpassung_topic_baulinien_planinstrument.pdf|Anpassung PlanInstrument}}
    • Info: Standardisierung INTERLIS 2 bzw. 1.1 wird nicht weiterverfolgt
    • Datenmodell Zonenplan
      • Das ARP erarbeitet einen Vorschlag für zwei Varianten mit Vor-/Nachteilen zum jetzigen Status
        • Variante 1: identisches Modell mit INTERLIS-Verknüpfungen
        • Variante 2: mit Anpassungen Richtung Bundesmodell
      • Damit auf Dezember 2016 auf das Bundesmodell umgestellt werden kann, bzw. in das Bundesmodell Daten abgegeben werden können, sollte das „neue“ Datenmodell BL im Sommer/Herbst 2014 vorliegen!
  4. Erfahrungsaustausch
    • Die Zusammenarbeit funktioniert generell gut.
    • RI bittet, die Fristen einzuhalten und die Geodaten möglichst 3 Wochen nach der Genehmigung an das ARP abzugeben.
    • Erinnerung: Nicht-Genehmigungen etc. werden durch die DVS in die Geodaten eingepflegt.
  5. Varia
    • Es ist für RI hilfreich, wenn die DVSs die Wahrung des „Nachführungs-Know How“, z.B. bei MitarbeiterInnenwechsel, sicherstellt. In Notfällen ist RI auch bereit, vor Ort einen halben Tag Unterstützung/Schulung zu leisten.
    • RI bittet die DVSs nochmals, Datenübernahmen schriftlich zu bestätigen.
Datum 26.11.2014
Zeit 09:00 - 12:00
Ort BUD SiZi 630
Besprechungsleitung MR, DR
Protokollführung MR, DR

Themen 5

  1. Orientierender Planinhalt
    • Umgang mit den orientierenden Inhalten
    • Auf den Stufen Planungsbüro, DVS und ARP
  2. Datenmodell LES
    • Vorstellung Stand Datenmodell
    • Testdatensätze (Demo Nachführungskonzept, Historisierung)
    • Weiteres Vorgehen
  3. Datenmodell BSP
    • Umstellung auf das Datenmodell der amtlichen Vermessung
  4. Erfahrungsaustausch
  5. Verschiedenes

Orientierender Planinhalt

Ziel
  • Redundanzen vermeiden
  • falsch-Interpretationen vermeiden
  • falsche und unvollständige Inhalte vermeiden
  • Arbeitsaufwand reduzieren
Dokumentation
Bemerkungen, Kommentare, Wünsche
  • Layer welche in Zukunft zur Darstellung der orientierenden Inhalte benötigt werden, müssen über den GeoShop bezogen werden können. Es darf nicht sein, dass die DVS diese Daten einzeln bei verschiedenen Dienststellen des Kanton beschaffen müssen.

Datenmodell LES

Ziele
  • neues Datenmodell LES welches kompatibel ist mit dem minimalen Geodatenmodell des Bundes
  • Historisierung mit dem Datenmodell direkt ermöglichen
Dokumentation
Weiteres Vorgehen
  • Vernehmlassung bei den DVS, Planungsbüros, Geometer, etc. analog 2011
  • Anpassung DM aufgrund der Rückmeldungen
  • Pilotbetrieb mit Umwandlung ins mGDM
  • Planung der Übergangsfrist
  • In Kraftsetzung
  • Die Umsetzung des DM LES soll zusammen mit dem DM Nutzungsplanung erfolgen

Datenmodell BSP

  • Das Datenmodell BSP des ARP soll durch das Datenmodell der amtlichen Vermessung Topic Baulinien ersetzt werden. Daher besteht der Wunsch in Zukunft die Geodaten von Bau- und Strassenlinienplänen im Datenmodell der amtlichen Vermessung abzugeben bei Genehmigungen.
  • Offizielles Datenmodell für LV95 gibt es nicht, da das Datenmodell der amtlichen Vermessung benutzt werden soll
Dokumentation

Erfahrungsaustausch

  • Kleinere Mutationen sind für die Gemeinden tendenziel teurer geworden.
  • Gemeinden sollen möglichst durch das ARP bei Anpassungen und Änderungen informiert werden. Im Bezug auf die Datenmodellanpassung LES ist dies so vorgesehen.
Zur Bauzonenstatistik
  • Nach Aussage der DVS besuchen und instruieren die MitarbeiterInnen der Abt. KP nur Gemeinden ab 1'000 Einwohner. Diese bringe es mit sich, dass kleine Gemeinden, welche sowiso nicht über genügend Manpower und Know How verfügen, nicht mehr in der Lage seien, den Anforderungen der jährlichen Bauzonenstatisik nachzukommen. Eine mögliche Lösung wäre, diese Aufgabe ebenfalls den zuständigen DVS zu übertragen. Daraus entsteht der Wunsch der DVS ebenfalls von der Abt. KP eine Instruktion in das Bauzonenstatistik-Tool zu erhalten.
  • Auskunft von Martin Huber vom 26.11.2014
    • Alle Gemeinden wurden gleichermassen informiert.
    • Bei Gemeinden kleiner 1'000 Einwohner hat sich gezeigt, dass das Innenentwicklungspotential generell sehr gering ist.
    • Änderungen, Anpassungen, Ergänzungen können diese Gemeinden in Papierform o.ä. zur Nachführung direkt der Abt. KP zukommen lassen.
    • Auf Wunsch besuchen und instruiert die Abt. KP auch kleine Gemeinden.
    • Im Winter 2014/2015 besuchen die MitarbeiterInnen der Abt. KP und OP nochmals alle Gemeinden grösser-gleich 1'000 Einwohner plus die kleineren Gemeinden, welche dies explizit wünschen.
    • Geplant ist, dass das alte, propretiäre Tool im Jahr 2015 durch ein neues GeoView-Modul ersetzt wird.
    • Generell begrüsst die Abt. KP das Interesse der DVS an einer Einführung in das Tool.

Verschiedenes

  • Das DVS-Meeting soll mindestens einmal im Jahr stattfinden. Bei Bedarf kann ein Meeting einberufen werden.
Datum 20.11.2015
Zeit 09:00 - 12:00
Ort BUD SiZi 630
Besprechungsleitung MR, DR
Protokollführung MR, DR


Themen 6

  1. ÖREB-Kataster
  2. Datenmodell LES
  3. Nachführungen der Geodaten ohne Inventarnummer
  4. Erfahrungsaustausch
  5. Verschiedenes

ÖREB-Kataster

Datenmodell LES

  • Die Information der Gemeinde war nötig, hat aber zu vielen Fragen geführt.
  • Die Umsetzung ist sportlich, soll aber trotzdem als Ziel verfolgt werden.
  • Die Umsetzung nimmt Rücksicht auf die AV93 3. Etappe

Nachführungen der Geodaten ohne Inventarnummer

  • Pascal Scherer stellt das Merkblatt Stand der Nachführung vor.
  • Bei Punkt 3.2 allenfalls ergänzen mit UOI_POLY zur Vollständigkeit
  • Diskussion beim Punkt 3.3 bei einer Strassenlinie aufgrund eines Bau- und Strassenlinienplanes (BSP)
    • Dieser Punkt soll nochmals an einer separaten Sitzung mit den betroffenen Stellen besprochen werden.
    • Die Praxis ist heute anders, der Umgang mit Planungsbeschlüssen und dem Landerwerb sollen miteinander betrachtet werden.
    • Es stellt sich die Frage bei alten Zuständen, bei neuen BSP und auch bei neuen Zonenplänen
    • Das ARP ruft zur Klärung eine separate Sitzung ein.

Erfahrungsaustausch

  • Quartierplanverfahren
    • Der Text „Was im Widerspruch steht gilt als aufgehoben.“ wird häufig bei Quartierplanungen verwendet und löst oft Fragen aus.
    • Bei Fragen soll das Gespräch mit der Gemeinde, dem Planungsbüro oder der Abt. Ortsplanung gesucht werden.
  • Tiefbauamt-Projekte sind zum Teil wenig abgestimmt auf die kommunale Nutzungsplanung.
    • Beispiel: Gemeindestrasse mit kommunalen Baulinien geht an den Kanton ins Eigentum über. Was geschieht mit den kommunalen Baulinien?

Verschiedenes

  • Vorstellung des DVS-DokuWiki mit den wichtigsten Inhalten als Auffrischung.
  • Der Checkservice von Infogrips steht ab nächstem Jahr nicht mehr zur Verfügung.
  • Datenkontrollen sollen bis Ende 2015 an die DVS in Form von FME-Workbenches abgegeben werden. Diese sollen den Checkservice ersetzten und zusätzliche Checks abdecken.
  • Bestätigung gemäss ÖREBKV bei Datenabgaben werden nun verlangt.
  • Nachführungsreglement
    • Das Nachführungsreglement wird spätestens mit dem ÖREB-Kataster ein wichtiger Bestandteil der Datenlieferung zu den Geodaten bei Anpassungen (Mutationen) von kommunalen Nutzungsplanungen.
    • Daher sollen auch die Nachführungsreglemente von den DVS geliefert werden. Dies bedingt eine Information der Gemeinden, dass die DVS diese Arbeit vornehmen müssen und dass die DVS auch bei reinen Reglementsmutationen in den Prozess involviert werden.
    • Das ARP überlässt den DVS die vom ARP erstellten Nachführungsexemplare.
  • PLAV-Maps
    • Im PLAV-Maps soll auch der Zugriff auf die RRB's gewährt werden. Dies muss aber noch rechtlich abgeklärt werden.
  • Termin 7. DVS-Meeting
    • Das 7. DVS-Meeting findet am 18.11.2016 statt.
Datum 18.11.2016
Zeit 09:00 - 12:00
Ort BUD SiZi 630
Besprechungsleitung MR, DR
Protokollführung MR, DR


Themen 7

  1. ÖREB-Kataster
  2. Datenmodell RNP + KNP + LES
  3. Datenmodell BSP
  4. Erfahrungsaustausch
  5. Verschiedenes
    • Termin 8. DVS-Meeting

ÖREB-Kataster

Datenmodell RNP + KNP + LES

  • Erwägungen werden in der Datenmodellbeschreibung als eigenes Thema behandelt.
  • Migrationswerkzeug automatische Geometrieanpassung
    • Bögen müssen erhalten bleiben
    • Eine Qualitätssicherung muss durchgeführt werden
    • DVS sind bei der Erarbeitung und bei den Test einzubeziehen

Datenmodell BSP

  • Die neue geplante Regelung bezüglich der Zuständigkeit der Baulinien mit einer Datenverwaltungsstelle Baulinien wird mit einem Votum begrüsst und mit zwei Voten als „unschön“ bezeichnet.
  • Eine Stellungnahme durch die DVS an den neuen Datenmodellen ist erwünscht.

Erfahrungsaustausch

Runder Tisch Baulinien
  • Die Sitzung „Runder Tisch Baulinien“ findet am 09.12.2016 statt.
  • Die Ergebnisse aus dieser Sitzung werden den DVS mitgeteilt.
  • siehe auch Thema Nr. 3 Nachführungen der Geodaten ohne Inventarnummer des 6. DVS-Meeting
Erwägungen
  • Der Umgang mit Erwägungen innerhalb des Datenmodelles und grundsätzlich wirft Fragen auf.
  • Die Fragen werden versucht innerhalb der neuen Datenmodellbeschreibungen zu beantworten.
Datencheck
  • Es ist geplant für die neuen Datenmodelle einen Infogrips-Datencheck zur Verfügung zu stellen.

Verschiedenes

Termin 8. DVS-Meeting
  • Im Frühling wird nach ein DVS-Meeting mittels Terminumfrage einberufen
  • Im Herbst findet das DVS-Meeting am 17.11.2017 statt
Datum 17.11.2017
Zeit 09:00 - 12:00
Ort BUD SiZi 630
Besprechungsleitung MR
Protokollführung MR


Themen 8

  1. Begrüssung
  2. ÖREB-Kataster Überblick
  3. Migration Baulinien
  4. Infogrips Checkservice
  5. Erfahrungsaustausch
  6. Verschiedenes
    • Termin 9. + 10. DVS-Meeting

ÖREB-Kataster Überblick

Bestätigung gemäss Art. 5 Abs. 2 ÖREBKV

Das AGI stellt eine Vorlage zur Verfügung. Der genau Dateiname wird noch abgeglichen.

Migration Baulinien

Infogrips Checkservice

Bereitstelltung

⇒ Der Dateiname wird gemäss Präsentation festgelegt werden, aber er muss noch mit dem AGI bezüglich dem Dateinamen der ÖREB-Bestätigung abgeglichen werden.

Bei der Überarbeitung der technischen Weisungen werden neu auch die Nachführungsreglemente behandelt werden. Die technischen Weisungen gemäs § 3a RBV sind mit den technischen Weisungen aufgrund der zukünftigen KÖREBKV abzugleichen.

LES

Gemäss Datenmodellbeschreibung gilt im Moment:

  • 7. Erfassungsgrundsätze: Für Grundzonen Wald, Bahn, Strassen und Gewässer werden keine Geometrien von Lärmempfindlichkeitsstufen erfasst.

Aufgrund dieses Grundsatzes kann ein „Loch“ (z.B. Waldfläche) entstehen und dadurch einen Fehler im Checkservice hervorrufen.

Daher wird der Grundsatz folgendermassen angepasst:

  • Für Grundzonen Wald, Bahn, Strassen und Gewässer kann auf eine Erfassung verzichtet werden. Zur Sicherstellung einer gültigen Topologie, sind aber in Einzelfällen Geometrien von Lärmempfindlichkeitsstufen („keine ES“) zu erfassen.
Nutzungsplanung kommunal

In der Ebene Grundzone kann es „Löcher“ aufgrund von Sondernutzungsplänen haben. Diese führen zu einem Fehler im Checkservice.

  • Der Checkservice wird angepasst, damit auch die Perimeter der Sondernutzungspläne in der Ebene Grundzone in der Topologieprüfung berücksichtigt werden.

Erfahrungsaustausch

  • LexLink-Listen wurden als zweckmässig beurteilt.
  • Die Geometrieanpassung wird grundsätzlich begrüsst.
  • Bei den Sondernutzungsplänen ist nur der aktuellste Beschluss zu führen.
  • Bei fehlender Zonensystematik ist mit dem ARP eine Lösung zu suchen.

Verschiedenes

  • Die Gesamtdatensätze bei den Genehmigungsprüfungen sollen im Grundsatz nur eine - die aktuelle - Mutation beinhalten.
    • Der Vorschlag: „Bei der Genehmigungsprüfung den Mutationsdatensatz anstelle des Gesamtdatensatzes zu verwenden“ wird bei der Überarbeitung der technischen Weisungen geprüft.
Termin 9. + 10. DVS-Meeting
  • Der Termin für das 9. DVS-Meeting wurde auf den 08.06.2018 festgelegt
  • Der Termin für das 10. DVS-Meeting wurde auf den 16.11.2018 festgelegt
Datum 08.06.2018
Zeit 09:00 - 12:00
Ort ARP SiZi Villa Scholer
Besprechungsleitung MR
Protokollführung MR


Themen 9

  1. Begrüssung
  2. ÖREB-Kataster Überblick
  3. Erfahrungsaustausch
  4. Verschiedenes

ÖREB-Kataster Überblick

Erfahrungsaustausch

Datenmodell Strassennetzplan
  • Eine Anpassung des Datenmodells wird erst nach 2020 in Angriff genommen. Die Einrichtung eines Checkservices wird geprüft
Häufigkeit DVS-Meeting
  • Das DVS-Meeting soll grundsätzlich einmal jährlich stattfinden
Revisionen von Bau- und Strassenlinienplänen
  • Bei Revisionen von Baulinien können die aufgehobenen Baulinien (nach Backup) komplett gelöscht werden.
LES - Aufstufungen
  • Diese sind zwingend für neue Datensätzen (infolge Mutationen oder Revisionen im neuen Datenmodell) zu erfassen.

Verschiedenes

  • Termin nächste Sitzung: 16.11.2018
Datum 16.11.2018
Zeit 09:00 - 12:00
Ort BUD SiZi 630 Rheinstrasse 29
Besprechungsleitung MR

Themen 10

  1. Begrüssung
  2. Rückblick
  3. Stand ÖREB-Kataster
  4. Erfahrungen aus der Praxis
  5. Verschiedenes

Rückblick

Stand ÖREB-Kataster

Erfahrungen aus der Praxis

Verschiedenes

Termin nächstes DVS-Meeting: 15.11.2019

Nationale Baulinien werden vom Bund geliefert. Erste Datenlieferung hat das AGI erhalten. Ab Ende Januar 2019 werden die nationalen Baulinien voraussichtlich als Geodienste zur Verfügung stehen.

  • dvs/meetings_1_10.txt
  • Zuletzt geändert: 2025.04.09 14:43
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