Erläuterungen zu Technische Weisungen
Datenmodelle
Bau- und Strassenlinienplan bzw. Baulinien
Die folgenden Grundsätze gelten für neu beschlossene Baulinien
Kommunale Baulinien jeglicher Art welche durch eine Nutzungsplanung eigentümerverbindlich festgelegt werden, sind im Datenmodell Bau- und Strassenlinienplan zu erfassen.
Also auch Gestaltungsbaulinien welche in einem Teilzonenplan erlassen werden, sind im Datenmodell BSP zu erfassen. Die Baulinie muss nicht auch noch im Datenmodell Teilzonenplan erfasst werden, sondern nur im Datenmodell BSP.
Datensätze
Das Amt für Raumplanung unterscheidet zwischen Mutationsdatensatz und Gesamtdatensatz. Wird eine kommunale Planung durch den Regierungsrat genehmigt, erhält der Plan und/oder das Reglement eine Inventarnummer. Die Inventarnummer dient der Aktenablage und Identifizierung der Planung.
Die Inventarnummern sind wie folgt aufgebaut. Die erste Zahl vor dem Schrägstrich entspricht der Gemeindenummer gemäss ARP-Nummerierung. Die Buchstaben zwischen dem ersten und zweiten Schrägstrich stehen für das Planungsinstrument. Die Zahl zwischen dem zweiten und dritten Schrägstrich steht für die Plannummer. Die letzte Zahl steht für die Mutationsnummer.
Bei den Planungsinstrumenten Zonenplan Siedlung, Zonenplan Landschaft, Teilzonenplan, Strassennetzplan und Lärm-Empfindlichkeitsstufen-Plan wird der Plan mit der Mutationsnummer „0“ auch als ursprünglicher Plan bezeichnet.
Beispiel für die Vergabe der Inventarnummer:
22/LES/1/0 | „22“ steht für Ettingen, „LES“ steht für Lärm-Empfindlichkeitsstufen-Plan, „1“ steht für die Plannummer, „0“ steht für die Mutationsnummer. Dieser Plan ist somit ein Beispiel für einen ursprünglichen Plan. |
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22/LES/1/1 | „22“ steht für Ettingen, „LES“ steht für Lärm-Empfindlichkeitsstufen-Plan, „1“ steht für die Plannummer, „1“ steht für die Mutationsnummer. Dieser Plan ist somit ein Beispiel für die erste Mutation am ursprünglichen Plan. |
Der Mutationsdatensatz beinhaltet ausschliesslich die Geobasisdaten welche geändert werden, also quasi einer einzelnen Inventarnummer.
Der Gesamtdatensatz beinhaltet alle Geobasisdaten des ursprünglichen Planes inkl. aller Mutationen, also quasi die Summe der Inventarnummern.
Bei den Datenmodellen Bau- und Strassenlinienplan und Strassennetzplan umfasst der Mutationsdatensatz die „neu zu genehmigenden Objekten“, „Teile von bestehenden gültig bleibenden Objekten“ und „vollständig aufzuhebenden Objekten“.
Bei den übrigen Datenmodellen umfasst der Mutationsdatensatz die neu zu genehmigenden Objekte.
Bestätigung der Übereinstimmung
Auf dem Ausdruck des signierten Planes
Die Datenverwaltungsstelle bestätigt, dass dieser Plan mit dem Genehmigungsplan inhaltlich übereinstimmt.
Firma, Datum und Unterschrift
Brief
Die Datenverwaltungsstelle bestätigt, dass der aus den Geobasisdaten erstellte signierte Plan des Amtes für Raumplanung mit der Plannummer XXX mit dem Genehmigungsplan inhaltlich übereinstimmt.
Firma, Datum und Unterschrift
Der signierte Plan des Amtes für Raumplanung enthält im Minimum folgenden Angaben
- Planname
- Nutzungsplaninstrument
- Datenmodell
- Datengrundlage [Dateiname des ITF sowie Datum und DVS]
- Plannummer
Beispiel
Digitale Signierung
Anstelle der handschriftlichen Unterschrift kann das PDF auch digital Signiert werden. Die digitale Signierung erfolgt mit der Post SuisseID. Die Post SuisseID ist der Standard für digitale Identität und Signatur der Schweiz und bietet die einfache Nutzung hochwertiger Sicherheitstechnologie für das sichere Log-in und die rechtsgültige digitale Signatur an.
ÖREB-Bestätigung
Die DVS bestätigen dem Amt für Raumplanung, dass die nachgeführten abgegebenen Geobasisdaten (INTERLIS-Transferfile) die Anforderungen gemäss Art. 5 der Verordnung des Bundes über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (SR 510.622.4 ÖREBKV) beschriebenen Anforderungen erfüllen. Die Anforderungen umfassen:
- Die Geobasisdaten bilden die beschlossenen und genehmigten Eigentumsbeschränkungen ab.
- Diese sind in Kraft.
- Die Übereinstimmung mit dem Beschluss wurde überprüft.
Beispiel
Die Firma X bestätig in ihrer Funktion als Datenverwaltungsstelle Raumplanung der Gemeinde Y, dass die ÖREB-Anforderungen gemäss Art. 5 Abs. 2 der Verordnung des Bundes über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (SR 510.622.4 ÖREBKV) für den Datensatz zzz.itf vom dd.mm.yyyy erfüllt sind.
Unterschrift / digitale Signatur
Elektronische Nutzungsplandokumente
- Link zur Sammlung der gescannte Rahmennutzungs- und Erschliessungspläne (nicht öffentlich !)
Diese Dienstleistung ist nicht öffentlich!
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Datenverwaltungssstellen können einen Account bei der Abteilung Rauminformation beantragen.
Metadaten
Technische Anpassungen
Anpassung aufgrund Änderung der Grundlagen
Anpassung aufgrund 3. Etappe AV93 im Landschaftsgebiet
Die Anpassungen aufgrund der 3. Etappe werden mit dem Amt für Raumplanung und dem Amt für Geoinformation abgesprochen. Weitere Informationen werden folgen.
Transformation ZA nach ZN bei Erneuerungen der amtlichen Vermessung
Für die Transformation ZA nach ZN der Nutzungsplandaten soll in erster Linie der Unternehmer der Erneuerung
der amtlichen Vermessung angefragt werden. Dies ist in den meisten Fällen der Nachführungsgeometer.
Nur in Ausnahmefällen führt auch das Amt für Geoinformation Transformationen durch.
Transformation LV03 nach LV95
Für die Transformation LV03 nach LV95 stehen diverse Tools zur Verfügung. Weitere Informationen:
Datenübernahme
Bestätigung der Datenübernahme
Hiermit bestätigen wir Ihnen, dass die FIRMA in der Funktion als Datenverwaltungsstelle Raumplanung (DVS) die relevanten Daten (Scans genehmigter Nutzungs- und Erschliessungspläne, Reglemente, RRBs sowie die digitalen Geodaten, (soweit vorhanden)) für die Gemeinde NAME von der Abteilung Rauminformation des Amtes für Raumplanung erhalten hat.
Die Daten wurden am DATUM durch die Abteilung Rauminformation an uns geliefert.
Beginn Nachführungstätigkeit
Bestätigung der Nachführungstätigkeit
Hiermit bestätigen wir Ihnen, dass die FIRMA in der Funktion als Datenverwaltungsstelle Raumplanung (DVS) die Nachführung der Geobasisdaten der Nutzungs- und Erschliessungspläne für die Gemeinde NAME per DATUM übernimmt.
Die Nachführung der digitalen Geodatensätze und die Behebung allfälliger Mängel an den bestehenden Datensätzen werden gemäss den Technischen Weisungen zur Anpassung der Verordnung des Raumplanungs- und Baugesetzes vom dd.mm.jjjj vorgenommen und dem Amt für Raumplanung zur Kenntnis gebracht (digitale Datenlieferung).
Zum Zeichen der offiziellen Übergabe der Nachführungstätigkeit der kommunalen Rahmennutzungs- und Erschliessungsplandokumente der Gemeinde NAME bitten wir Sie, den Empfang und den Inhalt dieser Mitteilung zu bestätigen.